Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Angelehnt an Honorarordnung ASCO)

  

1. Grundprinzipien der Unternehmensberatung

  • Es werden nur solche Aufträge angenommen, für welche die nötigen Voraussetzungen zur gewissenhaften Durchführung vorhanden sind.
  • Alle Gegebenheiten bei den Kunden werden mit Objektivität und Unvoreingenommenheit beurteilt.
  • Durch die Beratungstätigkeit sollen dem Auftraggeber die Voraussetzungen für dauerhaften Erfolg geschaffen werden
  • Alle Informationen des Kunden werden gemäss dem Treuhandprinzip behandelt.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grund genauer Vereinbarungen.
  • Gegenüber den Lieferanten der Auftraggeber wird jede Provision oder sonstige Vergütung abgelehnt.

2. Vertragsabschluss

Vor Beginn der Arbeiten wird zwischen Auftraggeber und Beauftragten Art und Umfang der durchzuführenden Arbeiten, die Honorierung über einen Kostenvoranschlag vereinbart.


3. Beeinflussung der arbeiten durch nachträgliche Anordnungen

Werden die Arbeiten durch nachträgliche Anordnungen des Auftraggebers oder infolge besonderer Umstände, die bei Vertragabschluss nicht vorauszusehen waren, erschwert oder erweitert, kann der Beauftragte eine angemessene Erhöhung der Honorierung über einen Kostenvoranschlag hinaus geltend machen.

4. Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum an seiner Arbeit, insbesondere an den von ihm eingesetzten Methoden und Instrumenten, verbleibt dem Beauftragten. Der Auftraggeber darf die vom Berater geleisteten Arbeiten nur für seine eigene Unternehmung benützen. Jede weitere Verwendung, insbesondere für Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Beauftragten.

5. Haftung

Die Haftung des Unternehmensberaters richtet sich nach den Bestimmungen des schweizerischen OR.

6. Honorierung

Die Tätigkeit des Unternehmensberaters und seiner Mitarbeiter wird in der Regel nach dem Zeitaufwand honoriert; dabei kommt die gesamte für den Auftraggeber aufgewendete Zeit zur Verrechnung. Pauschalbeträge können vereinbart werden, sofern sich der Zeitaufwand bei Auftragserteilung übersehen lässt. In den vereinbarten Entschädigungsansätzen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten.

7. Zeitmass

Die vereinbarten Ansätze gelten pro Stunde, resp. pro Arbeitstag zu acht Stunden. Reisezeit wird zur Hälfte verrechnet. Angebrochene Arbeitstage in der auswärtigen Tätigkeit können voll verrechnet werden.

8. Spesen

Reise- und Aufenthaltsspesen werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Es können jedoch auch normierte Tagesansätze vereinbart werden.
Für die Benutzung von Verkehrsmitteln gelten folgende Regelungen:

  • Bahn und Schiff: 1. Klasse
  • Flugzeug Europa: Touristenklasse
  • Flugzeug Übersee:  Business Class
  • Auto: Kilometer-Entschädigung, Fr. 0.60 / km

9. Fakturierung / Zahlungsbedingungen

Die Fakturierung erfolgt in der Regel monatlich. Die Zahlungsbedingungen betragen 10 Tage, netto.